Immigration (Nicht-EU/EFTA)
Immigrationsstrategie

Immigration (Nicht-EU/EFTA).

Strategische Navigation der Schweizer Kontingente und komplexen Drittstaatenregelungen.

35+ Jahre Exzellenz
40+ Experten-Berater
100% Unabhängig & Privat
Die Herausforderung

Wenn Immigration zur Diplomatie Wird.

Für Drittstaatsangehörige ist eine Schweizer Bewilligung kein Antrag — es ist eine Verhandlung.

Die Schweiz erlegt strikte jährliche Kontingente für Nicht-EU/EFTA-Bürger auf. Die Genehmigung ist ausschliesslich hochqualifizierten Spezialisten, Führungskräften oder Personen vorbehalten, die ein bedeutendes wirtschaftliches oder kulturelles Interesse für den Kanton darstellen. Standardmässige Relocation-Agenturen scheitern hier. Als Ihr Private Office konstruieren wir ein wasserdichtes Narrativ, das Ihren unverzichtbaren Wert für die Schweizerische Eidgenossenschaft demonstriert, und steuern den komplexen dreiteiligen Genehmigungsprozess (Gemeinde, Kanton und Bern).
Was Wir Liefern
  • Optimierung der Bundeskontingente
  • Unternehmens-Kadertransfers
  • Aufenthalts-Alignment mit Pauschalbesteuerung
Termin Buchen
Unser Ansatz

Was enthalten ist.

01

Unternehmensmandate

Abwicklung von Kontingenten für hochqualifizierte Arbeitskräfte und konzerninterne Transfers für leitende Nicht-EU-Führungskräfte.

02

HNWI- & Rentner-Aufenthalt

Beschaffung von Bewilligungen für finanziell unabhängige Nicht-EU-Personen über 55, oft verbunden mit Pauschalbesteuerung.

03

Diplomatische Koordination

Direkte Verhandlung mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen.

Lokale Expertise

Herausforderungen die Wir Lösen.

Das Kontingentsystem

Die Herausforderung

"Die Schweizerische Eidgenossenschaft gibt jährlich streng limitierte B- und L-Bewilligungen für Nicht-EU-Bürger frei."

Wie Wir Helfen

Wir timen und präsentieren Ihren Antrag, um die Wahrscheinlichkeit einer Kontingentzuteilung zu maximieren, selbst spät im Jahr.

Arbeitsmarktprüfung

Die Herausforderung

"Das Schweizer Recht verlangt von Arbeitgebern den Nachweis, dass kein geeigneter Kandidat in der Schweiz oder der EU gefunden werden konnte."

Wie Wir Helfen

Wir begleiten Ihre Personalabteilung durch die rigorose Dokumentation des «Inländervorrangs», um die Arbeitsbehörden zu überzeugen.

Die Steuerverbindung

Die Herausforderung

"Für vermögende Personen ohne Erwerbstätigkeit hängt die Bewilligung vollständig von kantonalen Steuervereinbarungen ab."

Wie Wir Helfen

Wir synchronisieren Ihren Bewilligungsantrag mit einem vorab verhandelten Steuerruling (Forfait Fiscal) mit der kantonalen Steuerverwaltung.

Barbara Vulliet

Barbara Vulliet

Immigrationsspezialistin

"Bei der Nicht-EU-Immigration sind Vorbereitung und Timing alles."

Jeder Umzug wird persönlich überwacht, um sicherzustellen, dass die mit unserem Familiennamen verbundenen Standards an Sorgfalt und Präzision bei jeder einzelnen Transition eingehalten werden.

Ihr Weg

So Funktioniert Es.

1

Machbarkeitsanalyse.

Eine ehrliche, rigorose Einschätzung Ihrer aktuellen Chancen gegenüber bestehenden Kontingenten und Bundesrichtlinien.

2

Narrativaufbau.

Wir erarbeiten mit Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber das «Motivationsschreiben» — das kritischste Dokument in einem Nicht-EU-Antrag.

3

Bundesadvokatur.

Wir verfolgen den Antrag vom kantonalen Arbeitsamt über das Migrationsamt bis zum föderalen SEM in Bern.

4

Visum-D-Ausstellung.

Koordination mit der Schweizer Botschaft in Ihrem Heimatland zur Ausstellung des Einreisevisums, damit Sie die Grenze überqueren und die Registrierung abschliessen können.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen.

Was definiert einen «hochqualifizierten» Arbeitnehmer? +

Typischerweise Personen mit Universitätsabschluss, mehrjähriger Berufserfahrung und einem spezifischen Kompetenzprofil, das auf dem schweizerischen und europäischen Arbeitsmarkt nachweislich rar ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Nicht-EU-Bewilligung? +

Da drei Genehmigungsstufen erforderlich sind (Arbeitsmarkt, kantonale Migration, Bundesmigration), sollten Sie mit einem Zeitrahmen von 8 bis 12 Wochen rechnen.

Können Nicht-EU-Unternehmer ein Geschäft eröffnen und eine Bewilligung erhalten? +

Ja, aber die Hürde ist hoch. Das Unternehmen muss ein substanzielles wirtschaftliches Interesse (Arbeitsplatzschaffung, signifikante Investitionen) für den spezifischen Kanton generieren. Wir unterstützen beim Aufbau dieser spezialisierten Geschäftsdossiers.

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Jede Transition beginnt mit einem vertraulichen Gespräch. Teilen Sie Ihre Anforderungen mit und ein Senior-Berater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

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