Strategische Navigation der Schweizer Kontingente und komplexen Drittstaatenregelungen.
Für Drittstaatsangehörige ist eine Schweizer Bewilligung kein Antrag — es ist eine Verhandlung.
Abwicklung von Kontingenten für hochqualifizierte Arbeitskräfte und konzerninterne Transfers für leitende Nicht-EU-Führungskräfte.
Beschaffung von Bewilligungen für finanziell unabhängige Nicht-EU-Personen über 55, oft verbunden mit Pauschalbesteuerung.
Direkte Verhandlung mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen.
"Die Schweizerische Eidgenossenschaft gibt jährlich streng limitierte B- und L-Bewilligungen für Nicht-EU-Bürger frei."
Wir timen und präsentieren Ihren Antrag, um die Wahrscheinlichkeit einer Kontingentzuteilung zu maximieren, selbst spät im Jahr.
"Das Schweizer Recht verlangt von Arbeitgebern den Nachweis, dass kein geeigneter Kandidat in der Schweiz oder der EU gefunden werden konnte."
Wir begleiten Ihre Personalabteilung durch die rigorose Dokumentation des «Inländervorrangs», um die Arbeitsbehörden zu überzeugen.
"Für vermögende Personen ohne Erwerbstätigkeit hängt die Bewilligung vollständig von kantonalen Steuervereinbarungen ab."
Wir synchronisieren Ihren Bewilligungsantrag mit einem vorab verhandelten Steuerruling (Forfait Fiscal) mit der kantonalen Steuerverwaltung.
Immigrationsspezialistin
"Bei der Nicht-EU-Immigration sind Vorbereitung und Timing alles."
Jeder Umzug wird persönlich überwacht, um sicherzustellen, dass die mit unserem Familiennamen verbundenen Standards an Sorgfalt und Präzision bei jeder einzelnen Transition eingehalten werden.
Eine ehrliche, rigorose Einschätzung Ihrer aktuellen Chancen gegenüber bestehenden Kontingenten und Bundesrichtlinien.
Wir erarbeiten mit Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber das «Motivationsschreiben» — das kritischste Dokument in einem Nicht-EU-Antrag.
Wir verfolgen den Antrag vom kantonalen Arbeitsamt über das Migrationsamt bis zum föderalen SEM in Bern.
Koordination mit der Schweizer Botschaft in Ihrem Heimatland zur Ausstellung des Einreisevisums, damit Sie die Grenze überqueren und die Registrierung abschliessen können.
Typischerweise Personen mit Universitätsabschluss, mehrjähriger Berufserfahrung und einem spezifischen Kompetenzprofil, das auf dem schweizerischen und europäischen Arbeitsmarkt nachweislich rar ist.
Da drei Genehmigungsstufen erforderlich sind (Arbeitsmarkt, kantonale Migration, Bundesmigration), sollten Sie mit einem Zeitrahmen von 8 bis 12 Wochen rechnen.
Ja, aber die Hürde ist hoch. Das Unternehmen muss ein substanzielles wirtschaftliches Interesse (Arbeitsplatzschaffung, signifikante Investitionen) für den spezifischen Kanton generieren. Wir unterstützen beim Aufbau dieser spezialisierten Geschäftsdossiers.
Jede Transition beginnt mit einem vertraulichen Gespräch. Teilen Sie Ihre Anforderungen mit und ein Senior-Berater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.
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