Optimierte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für EU- und EFTA-Staatsangehörige.
Für EU- und EFTA-Bürger definiert sich die Schweizer Immigration durch Effizienz, sofern der Rahmen perfekt eingehalten wird.
Vollständiges Management von arbeitsbasierten B-Bewilligungsanträgen in Verbindung mit Schweizer Arbeitsverträgen.
Strategie und Einreichung für EU-Staatsangehörige, die einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit begründen möchten (Rentner/vermögende Personen).
Sofortige Bearbeitung für Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder zur Sicherstellung gleichzeitiger Aufenthaltsrechte.
"Lange administrative Warteschlangen und Verzögerungen bei der erstmaligen Biometrie und Bewilligungsausstellung."
Wir verwalten Prioritätstermine und agieren als Ihr Bevollmächtigter, um Ihre Zeit in kantonalen Ämtern zu minimieren.
"Komplexe Dokumentenanforderungen für selbstständige EU-Staatsangehörige bei der Registrierung."
Wir erstellen einen «entscheidungsreifen» Businessplan und ein Finanzdossier, das die föderalen Kriterien unmittelbar erfüllt.
"Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit löst oft invasive kantonale Rückfragen aus."
Wir arbeiten mit Ihrer designierten Schweizer Bank zusammen, um genau den erforderlichen Finanznachweis im korrekten Format bereitzustellen.
"Hohes Antragsvolumen und strenge Dokumentenstandards können zu Bearbeitungsverzögerungen führen."
Wir stellen sicher, dass Ihr Dossier vollständig und nach kantonalen Standards formatiert ist, um den Schriftwechsel mit dem Migrationsamt zu reduzieren.
"Starke internationale Nachfrage bedeutet, dass das Migrationsamt jeden Antrag gründlich prüft."
Wir erstellen ein umfassendes, entscheidungsreifes Dossier, zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen und Bearbeitungserwartungen von Zug.
"Die Navigation der zweisprachigen Verwaltungslandschaft und die Registrierung auf Gemeindeebene kann für Neuankömmlinge verwirrend sein."
Wir verwalten die gesamte Registrierungskette von der Gemeinde bis zum Kanton und stellen sicher, dass kein Schritt verpasst oder verzögert wird.
Immigrationsspezialistin
"Für EU-Bürger sollte der Prozess unsichtbar sein. Wir stellen sicher, dass er es ist."
Jeder Umzug wird persönlich überwacht, um sicherzustellen, dass die mit unserem Familiennamen verbundenen Standards an Sorgfalt und Präzision bei jeder einzelnen Transition eingehalten werden.
Wir bestimmen die exakte Bewilligungskategorie (L, B, C oder G) basierend auf Ihrem Erwerbs- oder Finanzstatus.
Zusammenstellung, Übersetzung und Beglaubigung von Zivilstandsdokumenten und Finanznachweisen.
Direkte Einreichung beim zuständigen kantonalen Migrationsamt und der Wohngemeinde.
Terminplanung für Ihr Foto und Fingerabdrücke, abschliessend mit der Zustellung Ihrer physischen Bewilligungskarte.
Typischerweise ja, für eine reguläre Arbeits-B-Bewilligung. EU-Staatsangehörige können sich jedoch auch als Stellensuchende (L-Bewilligung) für bis zu 6 Monate registrieren.
Ja. Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen profitiert Ihr Nicht-EU-Ehepartner von Ihrem Status und erhält eine gleichwertige Bewilligung.
Sobald das Dossier vollständig und bei der Gemeinde eingereicht ist, sind Sie technisch berechtigt zu wohnen und zu arbeiten. Die physische Karte kommt üblicherweise innerhalb von 2-3 Monaten, je nach Kanton.
Jede Transition beginnt mit einem vertraulichen Gespräch. Teilen Sie Ihre Anforderungen mit und ein Senior-Berater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.
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